Kostenlose Energieberatung in Burgheim und im Landkreis
Markt Burgheim
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bietet in Kooperation mit dem Markt Burgheim kostenfreie Energiesprechstunden an. Im Gespräch mit einem Energieberater aus unserer Gemeinde erhalten Bürgerinnen und Bürger Beratung zu allen Energiethemen rund um ihr bestehendes oder geplantes Haus, beispielsweise zur Erneuerung der Heizungsanlage, Dämmung, Photovoltaik, Batteriespeicher, Stromverbrauch, Heiztechnik und Förderungen.
Durch die Zusammenarbeit zwischen dem VerbraucherService Bayern e.V, dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und dem Markt Burgheim ist die Beratung für alle Landkreisbürger kostenlos. Dazu stehen nachweislich qualifizierte Energieberater aus dem Landkreis zur Verfügung. Die Beratung erfolgt neutral und individuell.
Die Beratungstermine finden im Burgheim im Bürgerhaus, in Neuburg im Landratsamt und in Schrobenhausen in der Volkshochschule statt. Zu den Terminen können die Bürger Pläne, Schnitte und Fotos mitbringen. Das Gespräch dauert eine Dreiviertelstunde.
Im Jahr 2022 werden in Burgheim folgende Energieberatungstermine angeboten (immer donnerstags):
23. Juni, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
14. Juli, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
18. August, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
22. September, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
20. Oktober, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
15. Dezember, 14:15 – 18:00 Uhr – Energieberater: Herr Spitzer
Neben der klassischen Energieberatung werden auch sogenannte Gebäude-Checks für private Haus- oder Wohnungseigentümer und private Vermieter angeboten. Der Termin findet zu Hause statt und gibt eine fundierte Einschätzung der energetischen Situation.
Eine Terminreservierung erfolgt über den Klimaschutzmanager des Landkreises Christoph Unterburger (Tel. 08431/57-184). Die Anfrage kann auch per Mail an klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de erfolgen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Mail eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der sie zurückgerufen werden können.