Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege der Gemarkung Gebelkofen
Gemeinde Obertraubling
Weiloher-Köferingerweg (Mitterweg), Fl.Nr. 100 und 601
Rund 394 Meter beginnend von der östlichen Seite bis zur östlichen Gemeindegrenze
Kellenweg, Fl.Nr. 158
Rund 76 Meter beginnend vom südwestlichen Punkt der Fl.Nr. 150 nach Westen Richtung Kreisstraße R12
In der Kellen, Fl.Nr. 158
Über die gesamte Länge von rund 115 Meter
Durch den Freiwilligen Landtausch im Rahmen des Baus der Kreisstraße 30n werden die drei gewidmeten Wege zukünftig als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Die Wege bzw. die betroffenen Teilflächen verlieren somit ihre Verkehrsbedeutung und sind somit einzuziehen und die öffentliche Widmung aufzuheben.
Um Gelegenheit für Einwendungen zu geben, wird die beabsichtigte Einziehung der Wegstücke nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und (BayStrWG) öffentlich bekannt gemacht. Der Flurkartenausschnitt, auf dem die einzuziehenden Wegstücke eingekennzeichnet sind, liegt im Rathaus der Gemeinde Obertraubling, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling Zimmer EG 06, zur Einsichtnahme während der überlichen Geschäftszeiten aus.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung, können in der Zeit vom
25.05.2022 bis einschließlich 25.08.2022
schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.
Obertraubling, den 20.05.2022
Rudolf Graß
Erster Bürgermeister