Markt Neuhaus a.d. Pegnitz

25.01.2023, 20:12
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Aufforderung zur Bennenung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landesgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie als PDF-Datei unter dem Artikel.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.03.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

 

Markt Neuhaus a.d.Pegnitz
EG
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

 

 

https://www.schoeffenwahl.de/