Verleih von MobiCards
Markt Neuhaus a.d. Pegnitz
Infoblatt „Verleih MobiCard“
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
wenn Sie im Landkreis Nürnberger Land wohnen und folgende Leistungen empfangen
– Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II
– Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Wohngeld
– Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in
stationärer Einrichtung
– Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
– Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
– Jugendhilfe/Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
– Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
dann können Sie ab Oktober im Rathaus Ihrer Kommune sogenannte MobiCards ausleihen.
Damit können sie täglich ab 9.00 Uhr den gesamten ÖPNV im VGN-Gesamtraum (Tarifstufe 10T)
kostenfrei nutzen, am Wochenende und zu Feiertagen sogar ganztags.
Eine Übersicht finden Sie unter www.vgn.de/netz-fahrplaene/tarifzonenplaene.
Sie können die MobiCard bei Ihrem zuständigen Rathaus abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen.
Bei der Abholung ist ein Nachweis zu erbringen, dass Sie die oben genannten Voraussetzungen
erfüllen; es muss nicht das Original sein, ein Foto und der Personalausweis genügen!
Danach muss die MobiCard zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können.
Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
Finanziert wird dieses Projekt vom Landkreis Nürnberger Land. Jeder Kommune wird anteilig zu
ihren Einwohnendenzahlen ein Kontingent von MobiCards zur Verfügung stellt. Das Projekt beginnt
mit einer Testphase bis zum 31.12.2022, danach werden die Rückmeldungen ausgewertet und
entschieden, ob das Projekt weitergeführt wird.