
Wussten Sie, dass Sie der Weitergabe bestimmter persönlicher Daten durch das Einwohnermeldeamt widersprechen können? Nach dem Bundesmeldegesetz haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sogenannte Übermittlungssperren eintragen zu lassen. Damit kann die Weitergabe ihrer Meldedaten in folgenden Fällen verhindert werden:
Aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
An Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
An öffentliche Religionsgemeinschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Die Eintragung einer Übermittlungssperre kann bequem online über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Aschheim beantragt werden. Alternativ ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Einwohnermeldeamt möglich.
Bitte beachten Sie: Die Übermittlungssperre gilt erst ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung.
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