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Jetzt Ideen verwirklichen: Kleinprojekte Fonds unterstützt Ehrenamt
Verwaltungsgemeinschaft Aub
22.09.2026, 11:36
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Die LAG Süd-West-Dreieck bietet im Rahmen des Kleinprojektefonds „Unterstützung Bürgerengagement“ lokalen Akteurinnen und Akteuren des süd-westlichen Landkreises Würzburg die Möglichkeit auf eine finanzielle Unterstützung von Kleinprojekten von bis zu 2.500 €.

Ab sofort können Bewerbungen hierfür bei der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden. Ziel des Kleinprojektefonds ist es, regionale, bürgerschaftliche und ehrenamtliche Maßnahmen im südwestlichen Landkreis Würzburg zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.

Für diesen Förderaufruf stehen 20.000 Euro zur Verfügung. Besonders angesprochen sind Initiativen, Vereine und Projektgruppen. Antragsberechtigt sind auch (lose) Gruppierungen, Projektzusammenschlüsse ohne Rechtsform sowie Organisationen und Institutionen. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie Organisationen mit politischen Zielen.

 

Beispiele für Kleinprojekte aus der ersten Förderrunde

·         Ausbau einer ehrenamtlichen Fahrradwerkstatt mit Hilfe zur Selbsthilfe (JUZ Höchberg)

·         Digitale Medienwerkstatt – Umweltprojekte sichtbar machen (Energieagentur Unterfranken)

·         Denkmalerhaltung des Fürstengrabhügels „Fuchsenbühl“ (Jagdgenossenschaft Riedenheim)

·         Neurodisko – barrierefreies Tanzangebot auch für Menschen im Autismus-Spektrum (NeuroDivers e.V.)

·         Schüler*innenprojekt: Klima-Wald-Lehrpfad (pro Real e.V. - Förderverein der Leopold-Sonnemann-Realschule)

·         Dorfansichten – Verbesserung der Raumakustik und Ausstellung im Bürgerhaus Darstadt (Bürgerverein Darstadt e.V.)

·         Sozialkompetenzen von Kindern durch Künste fördern (LTTA-Lernen durch die Künste® e.V.)

·         Kinder-Aktionstag zum Thema „Insektenhotel“ (DJK-SV Riedenheim e.V.)

 

Förderbedingungen im Überblick

·         Förderhöhe: mindestens 500 €, maximal 2.500 € pro Projekt

·         Fördersatz: 100 % der Nettokosten bis höchstens 2.500 €

·         Projektgesamtkosten: ein Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € brutto kosten

·         Antragsberechtigt: Interessengruppen und Initiativen (auch ohne Rechtsform), Vereine und Organisationen, die im Gebiet der LAG Süd-West-Dreieck aktiv sind

·         Förderthemen: Ehrenamtliche Projekte aus den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Ökologie, die das Gemeinschaftsleben stärken und einen Beitrag zur regionalen Iden􀆟tät leisten

·         Nicht antragsberechtigt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Privatpersonen sowie politisch orientierte Organisationen

·         Nicht förderfähig: Vereinsinterne Aktionen und Veranstaltungen, wirtschaftliche Tätigkeiten, MwSt.

 

Antragstellung

Projektanträge müssen bis spätestens 01. Dezember 2026 eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt per E-Mail in Form einer Kurzbeschreibung. Hierfür ist zwingend das offizielle Antragsformular zu verwenden.

Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie auf der Website der LAG (www.lag-swd.de) unter: „Projekte“ → „Kleinprojektefonds“

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand festgelegter Kriterien durch den Steuerkreis, dem regionalen

Entscheidungsgremium der LAG, voraussichtlich Mi􀆩e Januar 2027. Mit der Projektumsetzung kann voraussichtlich im Frühjahr 2027 gestartet werden.

Kontakt, Beratung & weitere Informationen

LAG Süd-West-Dreieck e.V.
www.lag-swd.de
Tel: 0931 / 66398952
E-Mail: info@lag-swd.de


Beschreibung

Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Viele Anträge können Sie auch über das Bürgerserviceportal an uns richten. https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgaub#/