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Unerlaubte Ablagerung von Grüngutabfällen auf öffentlichem Grund
Gemeinde Attenkirchen
17.09.2026, 16:31

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Grüngut auf öffentlichen Flächen, Wegen, Grünanlagen oder sonstigen hierfür nicht vorgesehenen Bereichen nicht gestattet ist.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Sammelstellen und beachten Sie die örtlichen Vorgaben zur Grüngutentsorgung.

Die unerlaubte Ablagerung kann rechtliche Folgen haben. Je nach Art und Menge der abgelagerten Abfälle können insbesondere ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld die Folge sein.

Es wurden bereits Ratten an der Gekennzeichneten Stelle gesichtet. Die Abfälle werden nun vom Bauhof in den nächsten Tagen entfernt und die Stelle wird weiterhin beobachtet. 

Mit freundlichen Grüßen

Ordnungsamt

Zeilmaier


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