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Rückschnitte an öffentlichen Wegen und Straßen
Gemeinde Attenkirchen
03.11.2026, 10:48

Wir bitten alle Bürger und Bürgerinnen, 

auch unaufgefordert an Ihren Grundstücken zu öffentlichen Wegen und Straßen regelmäßig Rückschnitte durchzuführen und Ihren Baumbestand auf Gefahren zu überprüfen. 

 

Als Grundstückseigentümer sind Sie im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, von Ihrem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Darüber hinaus sind Grundstückseigentümer nach den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Straßen und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet, Gefahren für öffentliche Straßen und deren Benutzer zu verhindern.

 

Wir Danken für Ihren Beitrag zur Sicherheit und Ordnung in Ihrer Gemeinde 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ordnungsamt 

Zeilmaier

 


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