Hinweise zur Umsetzung der EU-Altkleiderrichtlinie im Landkreis Nürnberger Land Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851, die eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorsieht. Ziel ist es, künftig mehr Textilien getrennt zu erfassen und, wenn möglich, einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Im Landkreis Nürnberger Land – und damit auch in der Gemei