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Kommunales Investitionsbudget für Hettstadt - ein wertvoller Brief war heute im Posteingang der Gemeinde
Gemeinde Hettstadt
19.05.2026, 14:28

Finanzzuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes
in Form kommunaler Investitionsbudgets (Art. 12a Abs. 2 bis 4 BayFAG1)

Mit dem Ziel der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum überlässt der Bund den Ländern insgesamt 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Finanzierung von Investitionen in die Infrastruktur, die in die Aufgabenzuständigkeit der Länder und Kommunen fällt. Aus dem auf den Freistaat Bayern entfallenden Anteil von insgesamt rd. 15,7 Mrd. € sollen nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 den bayerischen Kommunen bereits im Jahr 2026 insgesamt 3,9 Mrd. € bereitgestellt werden. Davon entfallen 2 Mrd. € auf ein neues, kommunales Investitionsbudget. Von diesem kommunalen Investitionsbudget erhalten die kreisfreien Gemeinden 23 %, die kreisangehörigen Gemeinden 57 % und die Landkreise 20 %.

 

Und was bedeutet das jetzt für Hettstadt?

Maßgeblich für die Berechnung der kommunalen Investitionsbudgets ist die Einwohnerzahl unter Berücksichtigung der Umlagekraft.

Auf dieser Grundlage hat das Landesamt für Statistik einen Bescheid erlassen und für die Gemeinde Hettstadt ein kommunales Investitionsbudget in Höhe von 490.400,00 € festgesetzt. Der Bescheid ging uns heute zu!

 

Was können wir mit dem Geld fördern? 

  • Projekte mit mindestens 50.000 € Investitionssumme

z.B.

  • energetische Generalsanierungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit (wie z.B. die Halle)
  • Fahrzeuge (wie z.B. unser neues TLF / Feuerwehrfahrzeug)
  • Ausstattung gemeindlicher Gebäude mit PV
  • usw.

 

Das Budget kann ergänzend zu anderen Fördermitteln abgerufen werden. 

 

Da öffnet man doch gerne den Briefkasten, bei so wunderbaren Neuigkeiten!


Beschreibung

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