
Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.327.349 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.569.608 Euro. §2 Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.831.196 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.262.000 Euro festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Gewerbesteuer 336 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.554.558 Euro festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft Ludwigsstadt, den 13.06.2025 gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Ludwigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201 während der Geschäftsstunden öffentlich aus. Alle weiteren Details finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen Amtsblatt Nr. 9.
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