Der Überblick:
- Grundsteuerreform muss von allen Kommunen ab 2025 umgesetzt werden
- Stolberg setzt die Reform einkommensneutral um, nimmt also nicht mehr Geld durch die Anpassungen ein
- Hebesatz Grundsteuer B steigt von 595 Prozent auf 692 Prozent; Hebesatz Grundsteuer A sink von 495 Prozent auf 352 Prozent
- Künftige Ent- oder Belastung hängt von der Höhe des neuen Grundsteuermessbetrags ab
- Stolberg hat dadurch nach wie vor fast die niedrigsten Hebesätze in der Region
Ab diesem Jahr zwingt die Grundsteuerreform die Kommunen zur Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer. Wir setzen diese Reform einkommensneutral um, nehmen durch die Anpassung also nicht mehr Steuern ein. Die Grundsteuerreform hat einige Gewinner und leider viele Verlierer. Wir konnten aber vermeiden, dass wir auf die zusätzlichen Belastungen für einige Grundbesitzer noch eine kommunale Steuererhöhung draufpacken müssen.
Konkret hat die Grundsteuerreform in Stolberg folgende Auswirkungen: Der Hebesatz der Grundsteuer B steigt von 595 Prozent auf 692 Prozent. Der Hebesatz der Grundsteuer A hingegen sinkt von 495 Prozent auf 352 Prozent. Wir setzen damit die Berechnungen des Finanzministeriums für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform um.
Stolberg hat trotz der reformbedingten Anpassung den niedrigsten Hebesatz der größeren Kommunen in der Städteregion Aachen. Auch bei der Grundsteuer A ist die Belastung in Stolberg vergleichsweise gering.
Für Eigentümer und Mieter kann die Grundsteuerreform und die Erhöhung des Hebesatzes sowohl Entlastung als auch Belastung bringen. Das ist abhängig von der Höhe des neuen Grundsteuermessbetrags, der für jede Immobilie durch die Reform individuell neu festgelegt wurde. Die Eigentümer können die Anpassungen in den nächsten Bescheiden nachvollziehen.