Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Entwicklung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen hat der Gemeinderat Stellung bezogen. Um lärmtechnische Konflikte mit dem Ort Frensdorf vollends auszuschließen und großzügige baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für Frensdorf vorzuhalten, wurde beschlossen, den Abstand von Windenergiestandorten zum südlichen Ortsrand von Frensdorf auf mindestens 1.500 Metern zu vergrößern. Das geplante Vorranggebiet des Regionalplanes "Windenergie" soll deshalb im nördlichen Bereich flächenmäßig deutlich eingekürzt werden. Dafür werden folgende Gründe angeführt:
- Die besseren WEA-Standorte liegen allesamt im südlichen Bereich des vom Regionalen Planungsverbandes vorgeschlagenen Vorranggebietes. Nach einer Voruntersuchung käme aus technischen und wirtschaftlichen Gründen im gesamten nördlichen Bereich keine einzige WEA-Anlage in Betracht.
- Der angestrebte WEA-Ausbau mit vier Anlagen kann auch im reduzierten Gebiet umgesetzt werden.
- Der Ort Frensdorf wird dauerhaft vor immissionsschutztechnischen und optischen Beeinträchtigungen geschützt.
- Frensdorf ist der zentrale Ort der Gemeinde mit hoher Wohnqualität und großem Wohnbau-Entwicklungspotential. Durch eine Gebietsanpassung des Vorranggebietes wird die im beigefügten Plan dargestellte Wohngebiet-Erweiterung „Frensdorf-West“ sichergestellt.
- Die Naherholungsfunktion des Gebietes Frensdorfer Seen (Badesee und Weiher) wird geschützt.
Aufgrund der geringen Windhöffigkeit und der eingeschränkten Rentabilität soll ferner das Gebiet im östlichen Bereich des vorgeschlagenen Vorranggebietes gekürzt werden. In diesem Bereich soll keine WEA-Planung umgesetzt werden. Die neue Vorranggebietsgrenze soll dem bestehenden Feldweg entlang angepasst werden.
Im südlichen Bereich des geplanten Wind-Vorranggebietes soll eine Gebietsoptimierung durchgeführt werden. Die Vorranggebietsgrenze soll in Richtung Süden geringfügig erweitert werden.
Die vorgeschlagenen Gebietsanpassungen sind in der beigefügten Skizze zeichnerisch dargestellt.
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Anpassung des Vorranggebietes beim Regionalen Planungsverband zu beantragen.