Im Falle eines Wespennests stellt sich oft die Frage, wer eigentlich dafür zuständig ist, es zu entfernen. Die Feuerwehr ist in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner für die Beseitigung von Wespennestern – sie greift nur in absoluten Notfällen ein, wenn Menschen in unmittelbarer Gefahr sind. In den meisten Fällen sind professionelle Schädlingsbekämpfer oder ein Imker die richtige Wahl.
Wann ist die Feuerwehr zuständig?
Gefahr für Leib und Leben: Die Feuerwehr kann nur dann aktiv werden, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht – insbesondere für Allergiker oder Kinder. Sollte ein Schädlingsbekämpfer nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, kann die Feuerwehr eingreifen.
Öffentliche Flächen und Gebäude: Wenn sich das Nest auf öffentlichem Grund oder an einem öffentlichen Gebäude befindet und eine Gefährdung vorliegt, kann auch hier die Feuerwehr um Hilfe gebeten werden.
Wann ist die Feuerwehr nicht zuständig?
Nest auf Privatgrund: Liegt das Wespennest auf privatem Grundstück, ist es in der Regel die Verantwortung des Eigentümers oder Mieters, einen Fachmann wie einen Schädlingsbekämpfer oder Imker zu beauftragen.
Keine akute Gefahr: Besteht keine unmittelbare Gefahr für Menschen, sollte die Feuerwehr nicht gerufen werden, da sie nicht für die routinemäßige Entfernung von Wespennestern zuständig ist.
Schädlingsbekämpfer verfügbar: Wenn ein Schädlingsbekämpfer zur Verfügung steht, sollte dieser die Entfernung übernehmen, statt die Feuerwehr zu alarmieren.
Wichtige Hinweise:
Naturschutz: Wespen stehen unter Naturschutz, daher dürfen Nester nur aus triftigen Gründen entfernt werden.
Unsicherheit: Wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen zur Zuständigkeit haben, können Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde Heroldsbach (Tel. 09190 9292-18 bzw. per E-Mail: ordnungsamt@heroldsbach.de) oder an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Forchheim wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt