Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt.
Da die Kosten für die Herstellung und Bearbeitung gestiegen sind, wird die Gebühr für den Personalausweis ab dem 09.02.2026 angepasst. Die Anpassung der Gebühr stellt sicher, dass die Ausstellung von Personalausweisen weiterhin zuverlässig und in bewährter Qualität erfolgen kann.
Die Gebühren betragen künftig:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Ihr Einwohnermelde- und Passamt
