Der Termin der vorgezogenen Bundestagswahl wurde nunmehr auf
Sonntag, den 23. Februar 2025
festgelegt. Die Stadt Gemünden a.Main appelliert in diesem Zuge an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für die kommende Wahl als Wahlhelfer/in zur Verfügung zu stellen.
Die Wahlhelfer/innen müssen wahlberechtigt sein und haben die folgenden Aufgaben:
· Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
· Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
· Ausgabe der Stimmzettel,
· Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
· Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
· Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Jedem Wahlhelfer bzw. jeder Wahlhelferin wird ein Erfrischungsgeld gewährt.
Interessierte können sich gerne bereits jetzt per E-Mail unter wahlamt@gemuenden.bayern.de, telefonisch unter der Nummer 09351/8001-1212 oder postalisch bei der Stadt Gemünden a.Main, Wahlamt, Scherenbergstraße 5, 97737 Gemünden a.Main melden.