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Vollzug der Wassergesetze; Verordnung des Landratsamtes Bamberg über das Überschwemmungsgebiet am Main auf dem Gebiet der Gemeinde Zapfendorf bis Viereth-Trunstadt im Landkreises sowie der Stadt Bamberg, Fluss-km 375,720 - 407,500
Gemeinde Kemmern
29.07.2025, 00:00
Das Überschwemmungsgebiet am Main wurde mit Verordnung vom 2. Mai 2025 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 7/2025 vom 28. Mai 2025) festgesetzt. Diese Verordnung ist zum 29. Mai 2025 in Kraft getreten.

Das Überschwemmungsgebiet am Main wurde mit Verordnung vom 2. Mai 2025 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 7/2025 vom 28. Mai 2025) festgesetzt. Diese Verordnung ist zum 29. Mai 2025 in Kraft getreten. Die Verordnung wird ebenfalls in diesem Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung mit dazugehörigem Lageplan ist in den Gemeinden Zapfendorf, Rattelsdorf, Baunach, Breitengüßbach, Kemmern, Hallstadt, Bischberg, Oberhaid, Viereth-Trunstadt, der Stadt Bamberg sowie dem Landratsamt Bamberg niedergelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.   Hier finden Sie die Überschwemmungsgebietsverordnung und den dazugehörigen Lageplan.

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