Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Dammanlage und Anpassung der Stauanlage mit Auslassbauwerk am Degerndorfer Weiher, Fl.Nr. 111, Gemarkung Degerndorf
Die Gemeinde Münsing beantragte beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die wasserrechtliche Planfeststellung zur Sanierung der Dammanlage und Anpassung der Stauanlage mit Auslassbauwerk am Degerndorfer Weiher. Der Plan des Ingenieurbüros SKI vom 02.04.2026 liegt zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus: Auf der Internetseite des Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (www.lra-toelz.de) und im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Zimmer-Nr. 2.069 (zu den allgemeinen Öffnungszeiten) in der Zeit vom 01.06.2026 bis 30.06.2026. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zimmer-Nr. 2.069, Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die Auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der o.g. Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist vorliegend nach allgemeiner Vorprüfung durchzuführen. Werden Einwendungen erhoben, so kann nach Ablauf dieser Einwendungsfrist ein Erörterungstermin stattfinden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Erheben mehr als 50 Personen Einwendungen, so kann die Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. In diesem Fall kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Planungsunterlagen sind in einer Cloud unter https://kombncloud.lra-toelz.de/index.php/s/CWrqm1dUIMrc34r mit dem Passwort AmtlicheBekanntmachung2026! bis einschließlich 17.07.2026 abrufbar.
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Die Gemeinde Münsing beantragte beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die wasserrechtliche Planfeststellung zur Sanierung der Dammanlage und Anpassung der Stauanlage mit Auslassbauwerk am Degerndorfer Weiher. Der Plan des Ingenieurbüros SKI vom 02.04.2026 liegt zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus: Auf der Internetseite des Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (www.lra-toelz.de) und im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Zimmer-Nr. 2.069 (zu den allgemeinen Öffnungszeiten) in der Zeit vom 01.06.2026 bis 30.06.2026. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zimmer-Nr. 2.069, Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die Auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb der o.g. Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist vorliegend nach allgemeiner Vorprüfung durchzuführen. Werden Einwendungen erhoben, so kann nach Ablauf dieser Einwendungsfrist ein Erörterungstermin stattfinden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Erheben mehr als 50 Personen Einwendungen, so kann die Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. In diesem Fall kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Planungsunterlagen sind in einer Cloud unter https://kombncloud.lra-toelz.de/index.php/s/CWrqm1dUIMrc34r mit dem Passwort AmtlicheBekanntmachung2026! bis einschließlich 17.07.2026 abrufbar.
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