Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe bittet und erinnert alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die ihren Zählerstand noch nicht gemeldet haben, diesen bis spätestens 10. Dezember abzulesen.
Nicht gemeldete Zählerstände werden nach dem Vorjahresverbrauch geschätzt.
