der HAUSHALTSSATZUNG und öffentlichen Auflage des HAUSHALTSPLANES
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2026
nach der Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 in der Sitzung vom 02.12.2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung ist mit dem 01.01.2026 in Kraft getreten. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres im Rathaus in Fraunberg innerhalb der allgemeinen Geschäfts-stunden zur Einsicht bereit. Dem Landratsamt Erding wurden die Haushaltsatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Überprüfung des Haushaltsplanes hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.351.700,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.151.200,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Fraunberg, den 09.04.2024
gez.
Johann Wiesmaier
Erster Bürgermeister
