Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern und älteren Mitbürgern, die besonders gefährdet sind, weiterhin zu gewährleisten, sind sämtliche überhängende Äste, überwuchernde Sträucher sowie Hecken umgehend auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit die Straßen- und Gehwegbereiche wieder frei benutzbar sind und der Winterdienst nicht beeinträchtigt ist. Insbesondere Sichtdreiecke und Verkehrszeichen müssen freigeschnitten werden.