Öffentliche Bekanntmachung;
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans (WA) nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Langenpreising hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.07.2025 den Entwurf des o.g. Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Mit dem Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tiny-Haus-Anlage in der Herzogstraße vorbereitet werden.
Der Planentwurf mit Begründung trägt das Datum 22.05.2025.
Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (WA) liegt im Bereich östlich der Herzogstraße und westlich Am Katzbach in Langenpreising. Der genaue Geltungsbereich der Änderung ist auf nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Im Bereich westlich der Herzogstraße wird der Flächennutzungsplan (MD) redaktionell angepasst (§ 13 a BauGB). Dieser Bereich ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Der Entwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 22.05.2025 sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 22.05.2025 werden vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025 im Internet veröffentlicht und liegen zeitgleich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Bauamt Zimmer 219), Marktplatz 8, 85456 Wartenberg für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt werden (bauamt@vg-wartenberg.de), können aber bei Bedarf auch in Textform oder während der üblichen Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Internet unter www.langenpreising.de einsehbar und sind außerdem über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.bayern.de verfügbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind aus der Flächennutzungsplanbegründung, dem Umweltbericht und Stellungnahmen (sowie ggf. aus Gutachten und anderen Unterlagen) verfügbar und werden mitveröffentlicht:
Schutzgut | Art der Information |
Mensch | Beeinträchtigung von Gesundheit/Erholung durch von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben ausgehende Emissionen (Lärm, Geruch, etc.), Lage außerhalb der Lärmschutzzonen des Flughafen Münchens, Hinweise zu Mindestabständen von Wärmepumpen, Hinweis bezügl. Parklärm durch die angeordneten Stellplätze, Einfluss von elektromagnetischen Feldern durch Bahnstromleitung |
Tiere/ Pflanzen | Betroffenheit und Schutz von Biotopen sowie von geschützten Arten |
Boden | Informationen zu geologischen Verhältnissen; Betroffenheit durch Bodenversiegelung und Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, Ausschluss von Altlastenverdachtsflächen |
Kultur- und Sachgüter | Betroffenheit von Bodendenkmälern und sonstigen Kultur- und Sachgütern |
Wasser | Informationen zu hydrogeologischen Verhältnissen; Betroffenheit von Grund- und Oberflächenwasser .Mögliche Betroffenheit durch Extremhochwasser im Bereich der Strogen und bei Starkregenereignissen, Versickerung von Niederschlagswasser |
Klima | Auswirkungen der Planung auf das lokale Klima; Klimaschutzmaßnahmen |
Landschaft | Empfindlichkeit und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes |
Fläche | Beanspruchung von Flächen für Siedlung und Verkehr |
Bewertung der vorgenannten Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Langenpreising
Wartenberg, 23.07.2025
gez.
Josef Straßer
Erster Bürgermeister
Flächennutzungsplan mit Begründung:
FNP Langenpreising ä21 Plan 2025-05-22
FNP Langenpreising ä21 Begründung 2025-05-22
umweltbezogene Informationen:
Stellungnahme Handwerkskammer
Stellungnahme Handwerkskammer
Stellungnahme Höhere Landesplanungsbehörde
Stellungnahme Höhere Naturschutzbehörde
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt München
Stellungnahme DB Energie GmbH
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Stellungnahme Flughafen Müchen GmbH
SG 42-1 Naturschutz
SG 42-2 Bodenschutz
SG 42-2 Immissionsschutz
SG 42-2 Wasserrecht
Datenschutzhinweise:
Datenschutz-Informationspflichten
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