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Veröffentlichung Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026
Gemeinde Möhrendorf
29.06.2026, 09:00

Bodenrichtwerte

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach den §§ 192-199 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat die in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 30. April 2026 in unserem Gemeindegebiet ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mitgeteilt.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen.

Die Auslegung findet vom 29.06.2026 – 31.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, 1. Stock, Zimmer Nr. 18 statt. (Eine vorherige Anmeldung ist erwünscht!)

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches)

Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und werden ausschließlich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bearbeitet.

Bodenrichtwerte können unter www.bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) eingesehen werden. Auf unserer Homepage www.moehrendorf.de wurde der Bekanntmachungstext ebenfalls veröffentlicht.

 

Art der Nutzung

BRW zum 01.01.2024 (€/m²)

BRW zum 01.01.2026 (€/m²)

Möhrendorf

Wohnbauflächen

800,00 €

820,00 €

Kleinseebach

Wohnbauflächen

705,00 €

745,00 €

Möhrendorf Süd

Wohnbauflächen

895,00 €

920,00 €

Oberndorf

Dorfgebiet

165,00 €

200,00 €

Mühlentheater

Dorfgebiet

165,00 €

200,00 €

Gewerbe

Gewerbegebiete

185,00 €

200,00 €

Ackerland

Ackerland

7,40 €

6,00 €

Grünland

Grünland

5,10 €

5,20 €

Forst

Forst

1,70 €

1,55 €



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Beschreibung

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