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Öffentliche Sitzung des Stadtrates Parsberg am 13.07.2023
Stadt Parsberg
15.07.2023, 15:02

8. Bauleitplanung; Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Fl.Nrn. 211 und 211/1 der Gem. Rudenshofen

 

Sachverhalt:

Die Klimaschutzstrategie der Stadt Parsberg hat sich auch intensiv mit dem Thema Erneuerbare Energien befasst. Zum Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen steht u. a. folgendes:

„Bei der Erzeugung Erneuerbarer Energien leistet Parsberg mit den Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet einen Beitrag, der in der Jahressumme erheblich größer ist als der Bedarf vor Ort. Da aber Parsberg gemessen an der Einwohnerzahl über eine große Fläche verfügt, ist der bilanzielle Eigenbedarf kein geeignetes Ziel. Gemessen am Flächenanteil in Bayern sollte Parsberg noch weitere PV-Potentiale nutzen. Allerdings sollten dabei vor allem versiegelte Flächen (Dächer, Parkplätze usw.) vorrangig berücksichtigt werden.“

Derzeit bestehen mehrere Anfragen beziehungsweise Hinweise auf Flächen, die privilegiert sind. Hierbei handelt es sich um Flächen an der Autobahn und an den Bahngleisen. Der Umfang dieser Flächen ist noch nicht vollkommen abschätzbar. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass hier noch in erheblichen Umfang PV-Anlagen errichtet werden. Eine Zustimmung der Stadt ist hier nicht erforderlich.

Mit E-Mail vom 22.06.2023 stellt die Frankfurt Energy Holding GmbH & JF Gruppe, Eschborn den Antrag für die FEH Bauwerk GmbH, Eschborn auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer benachteiligten Landwirtschaftsfläche (Fl.Nrn. 211 und 211/1 Gem. Rudenshofen). Mit dem Grundstückseigentümer besteht Einvernehmen. Der Solarpark würde auf 1,65 ha mit 1,5 MWp installiert werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf den Grundsatzbeschluss vom Oktober 2018 wird verwiesen. Damaliger Hintergrund war, dass im Gemeindegebiet bereits 77 ha mit Freiflächenphotovoltaikanlagen bebaut sind und landwirtschaftlicher Flächenverbrauch in diesem Zusammenhang eingespart werden soll.

Darüber hinaus wird in der Klimaschutzstrategie der Stadt Parsberg favorisiert die öffentlichen Gebäude und Flächen sowie private Dächer vorrangig zu berücksichtigen. 

Aus der Mitte des Gremiums wird gefordert, dass mit der Flächennutzungsplanung eine Entscheidungsgrundlage geschaffen wird. Weiter wird begrüßt, dass bereits versiegelte Flächen genutzt werden sollen. Bei der Festlegung der Flächen soll zwischen geeigneten und ungeeigneten Flächen unterschieden werden.

 

 

Beschluss:

Der Antrag wird derzeit abgelehnt. Es wird derzeit kein Aufstellungsbeschluss bzw. die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Aussicht gestellt. Der Antrag wird auf die Liste der zurückgestellten Freiflächenphotovoltaikanlagen aufgenommen.


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