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Freihalten des Lichtraumprofils – Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Gemeinde Oberhaid
07.07.2026, 08:55

Im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbefahrung durch die Feuerwehr und das Ordnungsamt am 25.06.2026 wurde überprüft, ob alle Straßen im Gemeindegebiet im Einsatzfall uneingeschränkt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen befahren werden können.

Dabei wurde festgestellt, dass an zahlreichen Grundstücken Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dadurch wird das erforderliche Lichtraumprofil teilweise erheblich eingeschränkt.

Damit Feuerwehr, Rettungsdienst, Müllabfuhr sowie andere größere Fahrzeuge die Straßen jederzeit sicher befahren können, ist es erforderlich, dass der öffentliche Verkehrsraum freigehalten wird. Besonders Feuerwehrfahrzeuge verfügen über hohe Fahrzeugaufbauten (z. B. Blaulichtbalken, Antennen oder Leitern), die durch überhängende Äste beschädigt werden können. Im Einsatzfall darf es zu keinerlei Behinderungen kommen, da jede Verzögerung Menschenleben gefährden kann.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu kontrollieren und erforderlichenfalls zurückzuschneiden.

Bitte beachten Sie dabei folgende Mindestmaße für das Lichtraumprofil:

 

  • Über Fahrbahnen: mindestens 4,50 Meter lichte Höhe
  • Über Geh- und Radwegen: mindestens 2,50 Meter lichte Höhe
  • Seitlicher Abstand zur Fahrbahn: Bewuchs darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Straßenbeleuchtung sowie Sichtfelder an Einmündungen und Kreuzungen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.

Wir bitten Sie, den erforderlichen Rückschnitt zeitnah vorzunehmen und das Lichtraumprofil dauerhaft freizuhalten. Mit Ihrer Mithilfe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und stellen sicher, dass Einsatzkräfte im Notfall ohne Zeitverlust Hilfe leisten können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Ihre Gemeindeverwaltung


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