Der Zweckverband zur Wasserversorgung Landkreis Regensburg-Süd führt seine Gebührenabrechnung i. d. R. unterjährig / zu einem anderen Termin bzw. Stichtag durch, als sie von der Gemeinde Bernhardswald bzgl. der Abwassergebühren durchgeführt wird.
Sie erhalten aus diesem Grund von den Zweckverbänden / von der Abrechnungsstelle Realsteuerstelle Regensburg bzw. von der Gemeinde Bernhardswald zu unterschiedlichen Terminen Ablesekarten
Ihrerseits sind die Zählerstände zum jeweils geforderten Stichtag an den jeweiligen Träger zu melden.
Bitte beachten Sie, dass etwaige Nebenzähler (z. B. Gartenwasserzähler, Zwischenzähler landwirt. Betriebe) das Ziel einer verringerten Abwassergebühr verfolgen. Bitte melden Sie daher diese Zählerstände an die Gemeinde Bernhardswald. Die Zählerstände der Eigengewinnungsanlagen sind ebenfalls zum geforderten Stichtag an die Gemeinde Bernhardswald zu melden.