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Beantragung von Ausweisdokumenten – digitales Lichtbild
Gemeinde Saal an der Donau
20.05.2025, 12:57

Beantragung von Ausweisdokumenten – digitales Lichtbild

Beantragung von Ausweisdokumenten - digitales Lichtbild

Seit dem 01.05.2025 sind neue Regelungen zu Lichtbildaufnahmen für hoheitliche Dokumente in Kraft getreten.

Gründe für die Einführung und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Presseartikel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 22.04.2025 unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/04/neues-verfahren-ausweisbeantragung.html

Die Bundesdruckerei akzeptiert für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten zukünftig ausschließlich digitale Lichtbilder.

Wie läuft die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten nach der neuen Regelung in unserem Einwohnermeldeamt ab?

  • Lichtbildherstellung über Aufnahmesysteme PointID der Bundesdruckerei in der Behörde
    (Dies ist aktuell noch nicht möglich)
    Die VG Saal a.d.Donau hat im November 2024 die Bedarfsmitteilung für das Aufnahmesystem PointID an die Bundesdruckerei übermittelt. Aufgrund von Lieferverzögerungen seitens der Bundesdruckerei, ist es der Verwaltung im Rathaus derzeit noch nicht möglich digitale Lichtbilder zu erstellen. Sobald die Lichtbildaufnahme im Rathaus möglich ist, wird diese Information umgehend veröffentlicht.
    Die Gebühr für die Erstellung der digitalen Lichtbilder liegt bundeseinheitlich bei 6,00 €
  • Lichtbilderstellung über Fotodienstleister
    Als Bürger können Sie Ihr digitales Lichtbild über einen Fotografen oder einen Fotodienstleister anfertigen lassen. Eine Liste von zertifizierten Fotografen können Sie über https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ abrufen. Außerdem werden digitale Passbilder von allen dm-Märkten angeboten.
    Das digitale Lichtbild wird durch den Foto-Dienstleister in eine gesicherte Cloud geladen und Sie erhalten nach Lichtbilderstellung einen Data-Matrix-Code (ähnlich zu QR-Code). Über diesen Code gelangt das Einwohnermeldeamt auf die gesicherte Cloud und lädt das Lichtbild herunter. Personenbezogene Daten von Bürgern werden laut Auskunft des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat in der Cloud nicht gespeichert.
    Ohne diesen Data-Matrix-Code-Ausdruck kann die Verwaltung das Lichtbild nicht abrufen, deshalb nehmen Sie diesen unbedingt zur Beantragung mit.
  • Übergangsregelung bis zur Auslieferung der PointID
    Aufgrund der schrittweisen Ausstattung von Lichtbild-Aufnahmesystemen durch die Bundesdruckerei gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.07.2025, so dass in Ausnahmefällen ein Papierlichtbild akzeptiert werden kann. Diese Ausnahmefälle beziehen sich unter anderem auf Lichtbilder, die kurz vor dem 01.05.2025 angefertigt wurden. Weitere bzw. andere Ausnahmefälle werden bis zum Stichtag 31.07.2025 je nach Einzelfall abgewickelt. Falls diese Thematik auf Sie zutrifft, bitte wir Sie, vor Beantragung telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

Sobald das Aufnahmesystem PointID der Bundesdruckerei an das Rathaus geliefert wurde und einsatzbereit ist, wird dies schnellstmöglich von unserer Seite veröffentlicht. Die Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich und die Übergangsregelung entfällt.

Weitere Informationen rund um das Thema Lichtbild und Fingerabdruck finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html

Gerne teilen Sie diese Informationen mit Ihren Bekannten-/Freundeskreis, damit die Information schnellstmöglich alle Bürger/innen erreicht.



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