Aufgrund aktueller Beschwerden aus der Bevölkerung, möchten wir die Landwirte darauf hinweisen, dass gemäß der Düngeverordnung, bei der Ausbringung von Gülle eine Frist für die Einarbeitung in den Boden, von einer Stunde nach der Ausbringung gilt. Wir bitten dies, im Interesse des Ortsfriedens, zu beachten und einzuhalten.
Im Gegenzug möchten wir aber auch um Verständnis für die Arbeit unserer Landwirte bitten und hoffen auf ein gutes Miteinander.
Vielen Dank.
