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Landespflegegeld
Gemeinde Bergheim
08.12.2025, 10:04

Tipp des Monats 

vom Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen

Landespflegegeld:

Beim Landespflegegeld handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern. Es kann von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens den Pflegegrad 2 nachweisen können. Anspruchsberechtigte erhalten dabei aktuell einmal jährlich pauschal 1.000 €, einkommensunabhängig und steuerfrei. Ab 2026 gibt es eine Änderung, der Betrag wird dann auf 500 € pro Jahr gekürzt. Die Auszahlungsmodalitäten ändern sich ab 2026 ebenfalls, weil das Pflegegeldjahr (bisher: 01.10. – 30.09.) an das Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) angepasst wird.  Die genauen Details dazu können Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt erfragen.

Sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben, wirkt ein einmal gestellter Antrag auch für die folgenden Jahre fort. Der Antrag muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden.

Wenn kein Anspruch mehr besteht, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden.

Antragsformulare für das Landespflegegeld gibt es bei den Landratsämtern, im Zentrum Bayern Familie und Soziales, auf der Internetseite des Landesamts für Pflege und im Pflegestützpunkt. Dem Antrag beigefügt werden muss eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über den entsprechenden Pflegegrad sowie ggfs. eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises, falls der Antrag nicht von der anspruchsberechtigten Person gestellt wird.

 

Wichtig: Das Landespflegegeld muss spätestens bis zum 31.12.2025 beantragt werden, um noch eine Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2024/2025 zu erhalten.

Selbst wenn noch nicht alle Unterlagen für die Beantragung vorliegen, kann der Antrag unvollständig zur Fristwahrung bis 31.12.2025 gestellt werden. Die fehlenden Unterlagen müssen dann schnellstmöglich nachgereicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen wenden.

Telefon: 08431/57-547

E-Mail: pflegestuetzpunkt@neuburg-schrobenhausen.de

Öffnungszeiten Neuburg, Bahnhofstraße 107

Di, Mi, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Di, Do 13:00 – 16:00 Uhr

Schrobenhausen, Georg-Alber-Straße 27

Mo, Fr 09:00 – 12:00 Uhr


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