Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
- des Gemeinderats
- des Kreistags
- der ersten Bürgermelsterin oder des ersten Bürgermeisters
- der Landrätin oder des Landrats
am 8. März.
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Lauterhofen wird in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 während der Dienststunden im Rathaus der Marktverwaltung Lauterhofen, Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen, Zimmer 10 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 06. März 2026, 15 Uhr im Rathaus der Marktverwaltung Lauterhofen, Marktplatz 11, 92283 Lauterhofen, Zimmer 10 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Alle Details - siehe PDF.
