Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
wir möchten Sie daran erinnern, dass die Verordnung „Straßenreinigung und Winterdienst“ in unserer Gemeinde verbindlich einzuhalten ist.
Bitte achten Sie darauf, die Ihnen zugewiesenen Flächen regelmäßig zu reinigen und im Winter von Schnee und Eis zu befreien.
So tragen Sie aktiv zur Sicherheit und Sauberkeit in unserer Gemeinde bei.
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen wir stichpunktartik kontrollieren, ob Sie den Räum- und Streupflichten nachkommen. Wir verteilen über das Mitteilungsblatt die Kurzfassung der Vorordnung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln!
Ihre Gemeindeverwaltung
