Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3(2) i.V.m. § 4a (3) BauGB – Bebauungsplan 129-1.Änderung „Schwermetall“ – Breinigerberg
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB des Bebauungsplanes 129-1. Änderung „Schwermetall“ wird der Planentwurf in der Zeit vom 01.04.2026 bis einschließlich 30.04.2026 öffentlich ausgelegt.
Insbesondere die aktualisierte Darstellung des Wasserschutzgebietes „Nachtigällchen Mariaschacht“ wurde in den Planunterlagen und in den damit in Zusammenhang stehende Gutachten angepasst.
Die entsprechenden Planunterlagen können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter: https://beteiligung.nrw.de/k/1021747 eingesehen werden.
Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den üblichen Öffnungszeiten aus:
Montag bis Mittwoch von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen nach § 4a (3) BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal oder per Email an stadtentwicklung@stolberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) abgegeben werden. Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.
