Die kommunale Wärmeplanung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Ziel ist es, die Wärmeversorgung der Kommunen künftig klimafreundlich, effizient und zukunftssicher zu gestalten. Entsprechend der Bayerischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung müssen kleinere Kommunen ihre Planungen bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. In der ILE-Abteiland wurden hierzu im Januar zwei Bürgerdialoge […]
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