Temporäre oder festinstallierte Pools (Gartenpools, Schwimmbecken, Plantschbecken) im eigenen Garten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass eine Befüllung über einen Gartenwasserzähler nur möglich wäre, wenn das Poolwasser anschließend nicht der Kanalisation zugeleitet, sondern auf dem Grundstück versickert wird.
Dies ist jedoch ohne vorherige Behandlung des Wassers nicht erlaubt und stellt ggf. eine Ordnungswidrigkeit dar.
Pool-/ Schwimmbadwasser ist Schmutzwasser, das nicht ohne vorherige Behandlung ins Gewässer eingeleitet werden darf. Das gilt auch für das Versickern von Wasser aus Gartenpools auf dem eigenen Grundstück.
Da das Wasser u.a. durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe (wie z.B. Pflege- und Reinigungsmittel, Chlor, Algenschutz, Flockungsmittel o.ä.) und Körperpflegemittel (Sonnenschutz, Insektenabwehr) in seinen Eigenschaften verändert wurde.
Der Entsorgungsweg von nicht mehr benötigten Poolwasser ist daher der Schmutzwasserkanal! Chemie gehört nicht in den Garten oder ins Grundwasser!
Gößweinstein, 13.06.2025
Markt Gößweinstein
Julia Teufel
Steueramt