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Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Rennertshofen auf das Standesamt Oberhausen Mittlere Donau
Markt Rennertshofen
21.11.2025, 00:00

I.

Der Marktgemeinderat Rennertshofen überträgt die Aufgaben des Standesamtes des Marktes Rennertshofen auf das Standesamt Oberhausen Mittlere Donau gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG).

 

Mit Schreiben vom 01.08.2025 hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gem. Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) als untere Aufsichtsbehörde über die Standesämter (untere Standesamtsaufsicht) der Übertragung der Aufgaben des Standesamtes des Marktes Rennertshofen auf das Standesamt Oberhausen Mittlere Donau zugestimmt.

 

Die Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Rennertshofen auf das Standesamt Oberhausen Mittlere Donau wurde vom Marktgemeinderat Rennertshofen am 29.04.2025 und vom Gemeinderat Oberhausen am 10.04.2025 beschlossen und tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

 

II.

Der Markt Rennertshofen legt die Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Rennertshofen auf das Standesamt Oberhausen Mittlere Donau während der Dauer der Bekanntmachung im Rathaus, Zi.Nr. 1, öffentlich aus.

 

III.

Die Bekanntmachung erfolgt an den Amtstafeln des Marktes Rennertshofen in der Zeit vom 19.11.2025 bis einschl. 17.12.2025.



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Beschreibung

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