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Informationen zur Gemeinderatssitzung vom 03.06.2026
Gemeinde Bernhardswald
08.06.2026, 15:51
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Am Mittwoch, 03.06.2026, fand die 2. Sitzung des Gemeinderats der Legislaturperiode 2026-2032 statt. Auf der Tagesordnung standen auch dieses Mal wieder verschiedene Themen. Im Anschluss folgt die Zusammenfassung der wichtigsten Tagesordnungspunkte.

Zum einem wurde über den städtebaulichen Entwurf für das Baugebiet „Bernhardswald West“ beraten und beschlussgefasst. Hier wurde die Erschließung des Baugebiets über die Kreuther Straße beschlossen, wie bereits in der Bürgerinformationsveranstaltung am 01.06.2026 vorgestellt. Zunächst wäre geplant gewesen die Zufahrt über eine überlange Straße zu erschließen. Daraufhin kam der Gegenvorschlag einer Fraktion, das Baugebiet direkt durch die Straße „Am Birkenfeld“ zu erschließen. Dieser Vorschlag wurde allerdings vom Gemeinderat abgelehnt. Der große Vorteil der beschlossenen Variante mit der Zufahrt über die Kreuther Straße ist, dass das Kindergarten-Areal von da an dann verkehrsfrei wird. Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Planungsbüro EBB die weiteren Schritte einzuleiten und Angebote für die Erschließungsplanung einzuholen.

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über das neue Gesetz des Bauturbos informiert. 

Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen nach § 137 und §139 BauGB für die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Gemeinde Bernhardswald mit Ausweisung eines Sanierungsgebiets an. Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit für die Sanierungssatzung Bernhardswald fand von 19.01.2026 bis 28.02.2026 statt. Nach abschließender Behandlung der Abwägungen konnte dann die Sanierungssatzung in der Fassung vom 03.06.2026 als Satzung beschlossen werden.

Anschließend wurde der Auftrag für die Baumeisterarbeiten Jahres-LV 2026-2029 erteilt. Diesen erhält die Firma Hochstetter, Altenthann als preisgünstigster Bieter. 

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Beratung und Beschlussfassung über die Baulandfreimachung der alten BayWa-Werkstatt und die Genehmigung der Kostenberechnung. Die Verwaltung rechnet mit Kosten in Höhe von ca. 90.000 €, aufgrund der Schadstoffbelastung. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung auf Grundlage der Kostenberechnung den Rückbau der ehemaligen BayWa-Werkstatt auszuschreiben.

Auch für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet wurde der Auftrag erteilt. Diesen Auftrag erhält die Firma IfE GmbH aus Amberg. Unter kommunaler Wärmeplanung versteht man die Erstellung eines Planes, wie die Wärmeversorgung in einer Gemeinde klimaneutral in der Zukunft ausgestaltet werden kann. Diese soll dabei helfen, den kosteneffizientesten und praktikabelsten Weg zu einer klimafreundlichen und langfristigen Wärmeversorgung vor Ort zu ermitteln. Hierbei werden insbesondere die dezentralen fossilen Heizsysteme langfristig auf umwelt- und klimafreundlichere Wärmeversorgung umgestellt.

Zum Schluss wurde dem Gemeinderat noch die Jahresrechnung 2025 vorgelegt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2025 ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.Durch Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt konnten rund 955.800 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Aus dieser Summe verstärken 245.600 € die allgemeine Rücklage. Im Jahr 2025 bestand eine Darlehensermächtigung in Höhe von 4,6 Mio. € daraus wurde ein Darlehen in Höhe von 2 Mio. € aufgenommen. Der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres beträgt rund 7,2 Mio. €. An die Vorlage der Jahresrechnung folgt die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 


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