3. Schulsportanlage Parsberg; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt Neumarkt i. d. OPf.
Sachverhalt:
Die Zweckvereinbarung Schulfreisportanlage Parsberg vom 25.01./02.05.1978 wurde ursprünglich zwischen dem Hauptschulverband Parsberg (Sachaufwandsträger der Hauptschule Parsberg) und dem Landkreis Neumarkt i. d. OPf., (Sachaufwandsträger des Gymnasiums, der Edith-Stein-Realschule und der Förderschule) geschlossen.
Analog erfolgte auch eine Abrechnung mit der Stadt Parsberg als Sachaufwandsträger der Grundschule Parsberg.
Aufgrund der vorgesehenen Einführung des § 2 b UStG zu 01.01.2025 soll in die Zweckvereinbarung auch die Stadt Parsberg aufgenommen werden, damit auch diese Abrechnung auf öffentlich-rechtlicher Basis erfolgt.
Die Ziffer 2 des § 4 entfällt künftig, da darin Regelungen bezüglich der Baukosten des BA 2 enthalten waren, welche schon seit Jahrzehnten abgeschlossen sind.
Die bestehende Zweckvereinbarung sowie die neu abzuschließende Zweckverein-barung sind der Sitzungseinladung beigefügt.
Beschluss:
Der Zweckvereinbarung Schulfreisportanlage Parsberg zwischen dem Landkreis Neumarkt i. d. OPf. (Sachaufwandsträger des Gymnasiums, der Edith-Stein-Realschule und der Förderschule), der Stadt Parsberg (Sachaufwandsträger der Grundschule Parsberg) und dem Schulverband Parsberg (Sachaufwandsträger der Mittelschule Parsberg) wird zugestimmt.