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Warum ist meine Abwassergebühr gestiegen? - Informationen zu den neuen Abwasserbescheiden der Gemeinde Furth
Gemeinde Furth
26.01.2026, 13:55
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In den vergangenen Tagen haben viele Bürgerinnen und Bürger ihre neuen Abwasserbescheide erhalten. Dabei ist aufgefallen, dass sich die Abwassergebühr im Vergleich zu den Vorjahren deutlich erhöht hat. Wir möchten Ihnen hier erklären, warum diese Anpassung notwendig war.

  1. Abwasser und dessen Beseitigung/Behandlung ist eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“

Die Abwasserbeseitigung darf rechtlich weder Gewinne machen noch dauerhaft Verluste anhäufen.
Das bedeutet: Die Gebühren der an die Abwasserentsorgung angeschlossenen Grundstücke müssen die tatsächlich entstehenden Kosten vollständig decken. Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Kommunalabgabenrecht und werden regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überprüft.

  1. Warum jetzt eine Neukalkulation notwendig war

Die Gemeinde Furth war verpflichtet, ihre Abwassergebühren neu zu berechnen. Diese Neukalkulation wurde durch das Fachbüro KUBUS durchgeführt und war zwingend erforderlich, da sie von der Rechtsaufsichtsbehörde (RAB) im Rahmen der überörtlichen Prüfung eingefordert wurde.

Ein wesentlicher Punkt dabei:
Die letzte Beitrags- und Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2013
Seitdem haben sich Kosten, Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen deutlich verändert

  1. Was sich konkret geändert hat

Mit der Neukalkulation ergibt sich nun:
Einleitungsgebühr: 2,74 € pro Kubikmeter Abwasser (bisher 1,20 €)

Die Gebühr ist im Vergleich zu früher deutlich höher, weil:
In den Jahren 2022 bis 2025 jährliche Kostenunterdeckungen von ca. 87.000,- € (insb. aufgrund von Energiepreissteigerungen von bis zum 10-fachen der Kosten, Unterhaltskosten für die Pflanzenklärbeete auf dem Weg zum Dauerbetrieb, Dienstleistungskostensteigerungen des beauftragten Unternehmens) entstanden sind und diese Unterdeckungen rechtlich zwingend in den neuen Kalkulationszeitraum übernommen werden müssen.

  1. Keine versteckten Mehrbelastungen

Einige Punkte zur Einordnung:

✔️ Größere Investitionen sind vor 2032 nicht zu erwarten

✔️ Die nötigen Investitionen bis 2029 sind bereits eingepreist

✔️ Die Kläranlage weist derzeit stabile Messwerte auf

✔️ mögliche Überschüsse oder Überkalkulationen werden im darauf folgenden 4-Jahres-Zeitraum wieder ausgeglichen (Guthaben)

✔️ Eine gesplittete Gebühr (Trennung nach Fläche und Menge) ist aktuell nicht erforderlich

  1. Vergleich mit Nachbargemeinden

Zum Vergleich:
In Nachbargemeinden liegen die Abwassergebühren teils deutlich höher (z. B. 3,96 €/m³ in Pfeffenhausen). Die Gemeinde Furth bewegt sich trotz der Anpassung weiterhin im regionalen Rahmen.

📞 Fragen?
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Fr. Schloderer Tel. 08704/9119-49) selbstverständlich gerne zur Verfügung.


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