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Mariä Himmelfahrt - weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Unterroth
Gemeinde Unterroth
16.05.2025, 10:08

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden
mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 FTG nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.


Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 und nach der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden liegt eine neue Datenbasis für die bayernweite Feststellung der Religionszugehörigkeit vor.


Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, dem 15. Mai 2022, in der Gemeinde Unterroth mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.


Damit ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung:
Mariä Himmelfahrt ist weiterhin ein gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Unterroth.


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Beschreibung

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