Heimat Info Logo
Erlass einer neuen Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)
Markt Ergoldsbach
17.09.2025, 15:05

Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 eine neue Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Diese Satzung gilt für das Gebiet des Marktes Ergoldsbach. Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.

Die Zahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach der Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.

Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung), liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Rathaus Ergoldsbach, 84061 Ergoldsbach, Hauptstr. 29, 1. Stock, Zimmer Nr. 12 ab 17. Juli 2025 für jedermann zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.


Bilder (1)
Beschreibung

Willkommen auf der offiziellen Seite unseres Marktes Ergoldsbach. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um das Rathaus, behördliche Themen und das Gemeindeleben. VG-Tipp: Schauen Sie auch in der Gemeinde Bayerbach vorbei.