Wie uns immer öfters mitgeteilt wird, werden selbstgeschlagene Brunnen, von denen Grundwasser per Hand- oder Elektropumpe entnommen wird, leider bei uns im Rathaus nicht angemeldet.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie zur Entnahme des Grundwassers per Pumpe eine Wasserbefreiung beantragen müssen.
Das Grundstück wird dann auf die Dauer von fünf Jahren ab Jahresbeginn von der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 der Wasserabgabesatzung befreit. Für die Befreiung von 5 Jahren werden Gebühren in Höhe von 100 Euro erhoben. Wir bitten alle Bürger, die eine Anmeldung ihres Schlagbrunnens noch nicht vorgenommen haben, dies schnellstmöglich auf der Gemeindeverwaltung bei Frau Walcher per E-Mail walcher@gemeinde-bellenberg.de oder telefonisch 07306 784-51 nachzuholen.
Vielen Dank!