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Halbzeit im Mikrozensus 2025 - Informationen für die bayerischen Gemeinden - Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik
Gemeinde Pfatter
16.07.2025, 11:13

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2025 durchgeführt. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.

 

In Bayern werden insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres haben bereits rund 65 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, etwa genauso viele Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

 

Ihre Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert. Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden. Bitte unterstützen Sie unsere Erhebungsbeauftragten bei ihrer Tätigkeit, falls diese bei Ihnen darum nachsuchen sollten. Auch bitten wir Sie, den Auskunftspflichtigen bei entsprechenden Anfragen die Rechtmäßigkeit der Erhebung zu bestätigen.

 

Im Anhang finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zur Durchführung des Mikrozensus 2025. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Britta Knauer

Referentin

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Bayerisches Landesamt für Statistik

Sachgebiet 42: Haushaltsbefragungen, Mikrozensus, Erwerbstätigkeit

Dienststelle Fürth

Nürnberger Straße 95

90762 Fürth

 

Telefon: 0911 / 98208 - 6670

E-Mail: mikrozensus-anfragen@statistik.bayern.de

Internet: www.statistik.bayern.de

 

 


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