Die Bevölkerung wird gebeten folgende Anordnung der Stadt Volkach zu Silvester und Neujahr zu beachten: Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern am 31.Dezember 2025 und am 1.Januar 2026!
In folgenden Ortsbereichen darf kein Feuerwerkskörper abgebrannt werden:
Im gesamten Altstadtbereich von Volkach: Hauptstraße, Marktplatz, Oberer Markt, Bahnhofstraße, Prof.-Jäcklein-Straße, Richard-Haupt-Straße, In den Gräben, Untere Zwingergasse, Storchgasse, Grabengasse, Untere Spitalgasse, Mittlere Spitalgasse, Obere Spitalgasse, Bgm.-Berz-Straße, Schulgasse, Badgasse, Kellereigasse, Hetzersgasse, Obere Zwingergasse, Zehentgasse, Pfarrgasse, Spitalstraße, Mittl. Zwingergasse, Höfleinsgasse, Gänseplatz, Stockgasse, Schelfengasse, Kreuzgasse, Weinstraße, Sackgasse, Manggasse und Am Zeilitzheimer Tor.
Und: In der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Stadtteilen. Hier ist ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten.
Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass das Sicherheits- und Unfallrisiko zu hoch ist. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet. Zusätzlich macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Hier sind auch die Erziehungsberechtigten gefordert, entsprechend ihrer Aufsichtspflicht die Kinder darauf hinzuweisen. Es wird gebeten, auch Gäste über die Anordnung zu unterrichten.
Die Stadt Volkach bittet um Verständnis und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins Jahr 2026!
