Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Diese Satzung gilt für das Gebiet der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach. Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze bemisst sich nach der Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Satzung tritt zum 01. Oktober 2025 in Kraft.
Die neue Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) liegt im Rathaus Bayerbach b. Ergoldsbach, Marktstr. 4, 80492 Bayerbach b. Ergoldsbach sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Rathaus Ergoldsbach, 84061 Ergoldsbach, Hauptstr. 29, 1. Stock, Zimmer Nr. 12 ab 17. September 2025 für jedermann zur Einsichtnahme während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
