Ablesung von Garten-, Stall- und anderen Zwischenzählern /
Zählerstand melden
Wer neben dem Hauptzähler (Wasseruhr, -zähler) einen weiteren Zähler, wie z.B. einen Garten-, Stall- und anderen Zwischenzähler in seinem Anwesen installiert hat, wird um Mitteilung des entsprechenden Zählerstandes bis zum 30.12.2024 gebeten. Der Zählerstand der Garten-, Stall und der anderen Zwischenzähler kann schriftlich, gerne per E-Mail an dominique.wichert@weidhausen.de, oder auch telefonisch an Frau Wichert unter 09562/9832-21 mitgeteilt werden.
Die oben genannten Zähler werden nicht von der SÜC Energie und H2O GmbH abgelesen.
Frostgefahr bei Wasserzählern!
In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.