In den letzten Monaten ist es bedauerlicherweise häufig vorgekommen, dass die Gartenanlagen der Kita St. Peter & Paul Langensendelbach am Abend und vor allem auch während des Wochenendes von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden.
Zigarettenkippen und auch mit Alkohol gefüllte Getränkedosen wurden auf dem Grundstück zurückgelassen.
Die Gemeindeverwaltung weist hier dringend darauf hin, dass das Betreten des Kita-Grundstückes außerhalb der Öffnungszeiten nur befugten Personen gestattet ist!
Diese Regelung dient dem Schutz und Wohl der Kita-Kinder, der Wahrung der Aufsichtspflicht sowie der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Einrichtung.
Darüber hinaus sollen mögliche Gefahrenquellen vermieden und das Eigentum der Kita geschützt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Vorgabe!
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass unbefugtes Betreten des Geländes im Einzelfall als Hausfriedensbruch gewertet und dementsprechend auch zur Anzeige gebracht wird.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass dies für alle weiteren Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Langensendelbach sowie für das Schulgelände gilt.
