Organisatorischer Hinweis des Ausländeramtes
Regensburg (RL). Das Ausländeramt des Landratsamtes Regensburg weist darauf hin, dass ab 01.08.2024 erstmalig im Bundesgebiet ankommende ukrainische Staatsangehörige eine vorherige Terminvereinbarung unter https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/online-services/online-termin-buchen/ vornehmen müssen, wenn sie – nach Ersterfassung in der Anker-Einrichtung Regensburg sowie nach melderechtlicher Erfassung in der Wohnortgemeinde – im Ausländeramt persönlich vorsprechen wollen. Dies entspricht der Regelung, wie sie auch für alle anderen Staatsangehörigen bereits gilt. Bisher gab es für Geflüchtete aus der Ukraine die Ausnahmeregelung, dass sie auch ohne Terminvereinbarung ins Ausländeramt kommen konnten.
Im Landkreis Regensburg leben aktuell 2225 ukrainische Staatsangehörige, von denen knapp 2000 ein Aufenthaltsrecht nach der Massenzustromrichtlinie haben. Nach der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wurden bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse automatisch bis 04.03.2025 verlängert. Diese wurden und werden für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
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