Schulanmeldung und Schulaufnahme für das Schuljahr 2026/27
Am Donnerstag, den 18. März 2026, findet in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Gebäude der Grundschule Sommerach
Raiffeisenstraße 9
97334 Sommerach
die Schulanmeldung für die Gemeinden Sommerach und Nordheim statt.
Alle Schulneulinge müssen persönlich bei der Einschreibung anwesend sein und müssen von einem erziehungsberechtigten Elternteil begleitet werden.
Bitte bringen Sie - neben Ihrem Kind - folgende Unterlagen mit:
eine standesamtliche Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
den Mitteilungsbogen über die schulärztliche Untersuchung (soweit bereits durchgeführt)
zusammen mit dem „Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz“ des Gesundheitsamtes Kitzingen,
den Übergangsbogen des Kindergartens sowie
ein Foto (Passbildgröße).
Alleinerziehende Elternteile mögen bitte den Nachweis (Beschluss des Amtsgerichts) über das Sorgerecht vorlegen.
Eingeschult werden:
a) alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden,
b) alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben (Einschulungskorridor),
c) alle Kinder, für die im Vorjahr der Einschulungskorridor in Anspruch genommen wurde,
d) alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder (bitte Rückstellungsbescheid mitbringen),
e) auf Antrag der Erziehungsberechtigten alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2026 und dem 31.12.2026 sechs Jahre alt werden,
f) auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch Kinder, die ab dem 1. Januar 2027 ssehcs Jahre alt werden (hierfür ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich).
Erziehungsberechtigte, die für ihr Kind eine Rückstellung beantragen, werden gebeten, einen Termin mit der Schulleitung zu vereinbaren.
Anja Bäuerlein, Schulleiterin
