Derzeit erhalten Bürgerinnen und Bürger das Schreiben anbei eines privaten Messstellenbetreibers zum Thema Smart Meter (intelligenter Stromzähler). Die Schreiben können auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass kurzfristig ein Zählerwechsel erforderlich sei oder eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages bestehe.
Das ist so nicht der Fall.
Bei dem Schreiben handelt es sich um ein Angebot eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Wer dieses Angebot annimmt, schließt einen Vertrag mit dem genannten Unternehmen ab.
Was wird angeboten?
Unter anderem wird ein kostenloser bzw. kostenfreier Einbau eines Smart Meters beworben. Im Anschluss fallen jedoch Kosten für den Messstellenbetrieb an. Nach den Angaben im Schreiben beträgt der Preis 99 Euro pro Jahr. Außerdem wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt.
Die im Schreiben genannten Fristen und Vorteile sollten daher nicht mit einer behördlichen Aufforderung oder einer Verpflichtung zum Vertragsabschluss verwechselt werden.
Muss ich etwas unternehmen?
Nein. Nur weil Sie dieses Schreiben erhalten haben, müssen Sie keinen Vertrag abschließen und keinen Termin vereinbaren.
Ein Smart Meter kann aufgrund gesetzlicher Vorgaben in bestimmten Fällen durchaus erforderlich sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der im Schreiben genannte private Anbieter beauftragt werden muss.
Wer bereits einen digitalen Zähler besitzt oder beispielsweise eine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher betreibt, sollte die eigene Situation gesondert prüfen.
Was empfehlen wir?
Lesen Sie das Schreiben und insbesondere die Vertragsbedingungen in Ruhe durch, bevor Sie einen QR-Code scannen, einen Termin vereinbaren oder einen Vertrag abschließen.
Bei Fragen zum eigenen Stromzähler oder zu einem möglicherweise erforderlichen Smart Meter empfiehlt es sich, zunächst den zuständigen Netzbetreiber bzw. den eigenen Stromanbieter zu kontaktieren und sich unabhängig beraten zu lassen.
Wichtig: Das vorliegende Schreiben ist ein Angebot eines privaten Unternehmens. Es besteht aufgrund des Erhalts dieses Schreibens kein Grund zu einer übereilten Entscheidung.
