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Verpachtung von gemeindlichen landwirtschaftlichen Grundstücken in Eußenheim und Obersfeld
Gemeinde Eußenheim
09.03.2026, 09:43

Amtliche Bekanntmachung

Verpachtung von gemeindlichen landwirtschaftlichen Grundstücken in Eußenheim und Obersfeld

 

In der Gemeinde Eußenheim werden zum 1. Oktober 2026 folgende Grundstücke für die Dauer von 9 Jahren neu verpachtet:

 

Gemarkung Eußenheim

Fl. Nr. 818, "Bühler Berg", Größe 1,0449 ha, BWZ Ø 47

 

Gemarkung Obersfeld

Fl. Nr. 777, "Obersfelder Straße", Größe 0,4260 ha, BWZ Ø 31

Fl. Nr. 1416, "Wintertal", Größe 0,7951 ha, BWZ Ø 69

Fl. Nr. 1276, "Krautäcker", Größe 0,7571 ha, BWZ Ø 63

 

An der Verpachtung können sich zunächst nur Landwirte aus der Gemeinde Eußenheim beteiligen. Wird für ein landwirtschaftliches Grundstück das Mindestgebot (4,80 EUR x ha x BWZ) nicht erreicht bzw. kein Angebot abgegeben, werden diese Grundstücke für alle interessierten Landwirte (also auch für Auswärtige) erneut ausgeschrieben und zum Höchstgebot vergeben.

 

Das schriftliche Angebot muss bis spätestens Sonntag, 19.04.2026 bei der Gemeinde eingegangen sein:

Gemeinde Eußenheim
Achim Höfling
Am Kirchberg 16
97776 Eußenheim

oder: achim.hoefling@eussenheim.bayern.de

 

Eußenheim, 05.03.2026
Achim Höfling
Bürgermeister

 

 


Beschreibung

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